Feuerwehrpläne
Für Feuerwehrpläne können vorhandene Lage- oder Grundrisspläne in abgewandelter Form (ohne Flur- und Parzellenbezeichnung und deren Grenzen sowie Maßketten und allen nur für die Bauausführung nötigen Beschriftungen) Verwendung finden, soweit sie vom Format dafür geeignet sind.
Die Einsatzpläne sollen in Abstimmung mit der Feuerwehr bestimmte Angaben enthalten, die z. T. von PYROPLAN bei der Erstellung eingearbeitet werden und die in den Kosten bereits enthalten sind sofern der Auftraggeber die entsprechenden Daten zur Verfügung stellt.
Andere, unter Umständen ebenfalls wichtige Informationen können optional gegen Aufpreis in die Pläne aufgenommen werden.
Planinhalte in den Einzelplänen
Die hier aufgeführten Punkte treffen auf Feuerwehrpläne und in Auszügen auch für Flucht- und Rettungspläne zu. Die jeweils zutreffenden Definitionen ergeben sich aus der jeweiligen DIN.
- Bezeichnung des Objektes
- Art der Nutzung
- Bezeichnung des Geschosses
- Trennwände
- Wände, die Brandabschnitte bilden (soweit definiert)
- Öffnungen in Decken und Wänden ohne Feuerschutzabschlüsse
(soweit frei erkennbar) - Zugänge
- Treppenräume mit Laufrichtung der Treppen, erreichbare Geschosse
- Besondere Angriffswege und Rettungswege (z. B. Fluchttunnel)
- Notausgänge
- Feuerwehraufzüge (soweit definiert)
- Bedienstellen von Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen
- Steigleitungen (nass und / oder trocken)
- Personen-Sammelplätze
- Zu- und Durchfahrten
- Befahrbare Flächen
- Nicht befahrbare Flächen
- Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr (soweit definiert)
- Vorhandene elekt. Frei- und Oberleitungen (mit Spannungsangabe)
- Besondere Räume (soweit definiert)
- Angrenzende und benachbarte Gebäude und deren Nutzung
- Angrenzende und benachbarte Straßen
- Lage der Brandmeldezentale bzw. der ständig besetzten Stelle (z. B.
Pförtner) - Lage des Feuerwehrschlüsseldepots (FSD)
- Lage der Hydranten im Gelände
- Lage der Wandhydranten im Gebäude
- Ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen (z. B. Standort der
Sprinklerzentrale) - Angaben zur Art und Menge der bevorrateten Löschmittel
- Bereiche mit:
- Explosionsgefahr
- Gefährlichen Arbeitsstoffen
- Radioaktivität
- Chemikalien
- Öle / Kraftstoffen
- Besonderen Gefahren soweit definiert
- Energiezufuhr:
- Einspeisung, Gas, Wasser, Elektrik
- Anbindung an das kommunale Abwassersystem
Feuerwehrpläne enthalten Angaben über Art und Menge von feuergefährlichen Stoffen, Giftstoffen und explosionsfähigen Stoffen, ferner Angaben über Gefahrengruppen bei radioaktiven Stoffen sowie Warnhinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen.
Sie verweisen auf besondere brandschutztechnische Risiken. Sie enthalten Hinweise zur Löschwasserbevorratung.
Auf textliche Inhalte wird möglichst verzichtet. Grafischen Darstellungen ist, sofern dies möglich ist, immer der Vorzug gegeben.
Können Angaben zum Inhalt wegen ihres Umfangs nicht direkt eingetragen werden, so weist eine von einem Kreis umrahmte Ziffer darauf hin, dass in einer Legende nähere Angaben festgelegt sind.
Feuerwehreinsatzpläne
Feuerwehrpläne enthalten auch oft zusätzliche Angaben für das taktische Vorgehen der Feuerwehr und umfassen dann Feuerwehreinsatzpläne im Sinne der Begriffsbestimmungen nach DIN 14 011, Teil 2. Sie ersetzen nicht andere, gegebenenfalls notwendige Pläne. Diese Informationen müssen von der örtlich zuständigen Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden.
Format und Aufbau
Feuerwehrpläne und Feuerwehreinsatzpläne sind im Papierformat DIN A 4 oder DIN A 3 darzustellen. Alle Darstellungen werden im Sinne der Übersichtlichkeit formatfüllend ausgeführt.
Abhängig von der jeweiligen Objektgröße wird dieses auf einem Ausdruck dargestellt oder auf mehrere Ausdrucke verteilt.
Die Gebäude werden mit der im Betrieb üblichen Kennzeichnung, Benennung oder Nummerierung im Feuerwehrplan eingetragen. Darüber hinaus wird die Anzahl der Geschosse als Buchstaben-Zahlen-Kombination angegeben.
Beispiel: Für 2 Kellergeschosse, Erdgeschoss und 5 Obergeschosse lautet die Kurzbezeichnung:
-2+E+5
Gebäude- und Geschossplan
Die Informationsinhalte werden wie oben beschrieben dargestellt. Zusätzlich ist, in den Einzelplänen ein verkleinerter Übersichtsplan enthalten, in dem die Lage des dargestellten Gebäudes im Gesamtobjekt kenntlich gemacht ist.
Maßrand und Legende
Alle Pläne sind mit einem Maßrand oder Raster versehen, aus dem Entfernungen von 10, 20 oder 50 m abzugreifen sind.
Ergänzende Angaben zum Feuerwehrplan, z. B. über die Bedeutung von Bildzeichen, werden in einer Legende aufgeführt.
Kartographische Richtung
Die kartographische Richtung des Übersichtsplanes wird durch einen Nordpfeil gekennzeichnet. Der Plan wird so aufgebaut, dass die Hauptzufahrt vorzugsweise am unteren Rand des Blattes dargestellt ist.
Bildzeichen
Für die Kennzeichnung werden folgende Farben verwendet:
- Blau = Löschwasser
- Rot = Räume und/oder Flächen, von denen eine besondere Gefahr
ausgehen kann. - Gelb = Nicht befahrbare Flächen
- Grau = Befahrbare Flächen
- Weißgrün = horizontale Rettungswege
- Verkehrsgrün = vertikale Rettungswege










