Sonderpläne

Sonderpläne werden nach der Versammlungsstättenverordnung gefordert für bauliche Anlagen oder Teilbereiche in denen sich viele Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerrischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art aufhalten. Dies sind unter anderem Stadthallen, Hörsäle und Diskotheken. Für Schank- und Speisewirtschaften >200 m2 gilt diese Forderung ebenfalls.

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